Allgemeine Informationen Lieferbedingungen, Anlage I zur AGB

Allgemeines

  • Preise: Unsere Preise sind unverbindlich und verstehen sich zuzüglich der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer.
    Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Zwischenzeitliche Preiserhöhungen, insbesondere aufgrund erhöhter Rohstoff-, Lohn- oder Logistik Kosten (z. B. LKW-Maut) bzw. aufgrund von Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, sind jederzeit möglich. Dieser Katalog gilt ausschließlich für Deutschland. Konditionen für Auslandslieferungen sowie Inselzuschläge erhalten Sie auf Anfrage. Dienstleistungsgebühren und Frachten sind nicht skontier- und rabattierfähig.

 

  • Bestellung: Jede Bestellung hat schriftlich zu erfolgen. Bei Bestellungen sind stets die benötigten Materialmengen und nicht die Verarbeitungsflächen anzugeben. Materialverbrauchsmengen, die von unseren Mitarbeitern ermittelt werden bzw. Verbrauchswerte, die unseren Unterlagen entnommen werden, sind empfohlene Richtwerte, die aufgrund abweichender Arbeitsweisen und Verarbeitungsverhältnisse nicht als verbindlich angesehen werden können. Für Fehllieferungen bei nicht schriftlich erfolgter Bestellung wird keine Haftung übernommen. Bei schriftlichem Eingang der vollständigen Bestellinformationen liefern wir gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung.

 

  • Lieferzeit: Die Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von uns bestätigt und ausdrücklich als verbindlich anerkannt wurden. Die Ware gilt als abgegegeben, auch wenn die Baustelle nicht besetzt ist (Abstellung erfolgt auf eigenes Risiko des Bestellers. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns dadurch entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Lieferzeit von Sonderfarbtöne dauert in der Regel länger und ist nur nach Rücksprache möglich.

 

  • Produktverfügbarkeit: Bitte beachten Sie, dass einige Produkte aufgrund von regionalen Nachfrageschwerpunkten nicht an jedem Standort verfügbar sind. Bitte klären Sie die Verfügbarkeit mit Ihrem zuständigen Fachberater oder mit unseren Mitarbeitern in der Bestellannahme.

 

  • Entsorgung: Verpackungsmaterialien werden im Rahmen eines Recyclingsystems an allen Annahmesteilen kostenlos zurückgenommen. 

 

  • Ladungssicherung: Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage (STVO/HGB) sind der Fahrer, das Verladepersonal, der Fahrzeughalter, der Absender sowie der Frachtführer für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich. Bei Fahrzeugkontrollen oder Unfällen, bei denen mangelnde oder nicht vorhandene Ladungssicherung festgestellt wird, haben neben dem Fahrer alle oben genannten verantwortlichen Personen mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Wegen den sich aus der Praxis oftmals ergebenden Abgrenzungsschwierigkeiten aufgrund der nach § 412 Abs. 1 HGB notwendigen beförderungs- und betriebssicheren Verladung sehen wir es als vereinbart an, dass allein der Fahrzeughalter oder der Fahrzeugfahrer für die betriebs- und beförderungssichere Verladung zuständig und verantwortlich ist. Das von uns bereitgestellte Verladepersonal wird ausschließlich unter Verantwortung und Anweisung des Fahrers tätig. Unser Verladepersonal wurde hinsichtlich dieser zwingend notwendigen Maßnahmen geschult, um diese gemeinsam mit den LKW-Fahrern umzusetzen. Der Spediteur hat dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge mit zugelassenen Vorrichtungen und Sicherungssystemen ausgestattet sind, damit eine beförderungssichere Verladung erfolgen kann. Kein LKW darf das Werk verlassen, wenn die Ladung nach VDI 2700 ff. nicht ordentlich durch Plane, Netz, Spanngurte, Zurrmittel, Anti-Rutschmatten usw. gesichert ist. Ansonsten gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Frachten: Frachtpreise beziehen sich auf Lieferungen von unserem Lager in Ettlingen aus. Streckenlieferungen, sowie WDVS, Sackware & Silos, haben gesonderte Frachtpreise, die sie weiter unten entnehmen können. Wir berechnen generell eine Mautpauschale i.h.v. 1% des Warennettowertes für Zufuhren. Es gelten folgende Frachtkosten:                                                                 

Warenwert ab 1500€                          Anlieferung frachtfrei

Warenwert 500€ bis 1499€                 pauschal 45€ Fracht

Warenwert unter 500€                       pauschal 85€ Fracht

Sackware und WDVS

  • Franko-Preise: Alle Preise verstehen sich als Abholpreise Lager Ettlingen. 
Art der Lieferung Mindestabnahmemenge Frankogrenze

Lieferung ab Lager

  • Sackware
  • Historische Putze
  • Eingefärbte Edelputze

  • siehe Artikel
  • 16 Sack
  • 5 Sack

  • 5 Paletten und 1500€ Netto EK
  • 1500€ Netto EK
  • 1500€ Netto EK

 

  • WDVS-Zubehör (Dübel, Schienen, Gewebe, Profile etc. 
  • pastöse Putze und Farben

Lieferung Dämmplatten

 

  • Dämmstoffe Fassade, Keller

 

  • eine Gebindeeinheit
  • 1 Eimer

 

 

  • 1 Palette (Mineralwolle ganze

 

  • 1500€ Netto EK
  • 1500€ Netto EK

 

 

  • EPS:20m³, Mineralwolle: 10 Paletten

Für Dämmstoffe Sockel gibt es keine Mindestabnahmemenge

Bei Bestellungen unterhalb der Frankogrenze berechnen wir eine Transportkostenbeteiligung von: 100,- €‚¬ bei einem Netto-EK bis 750,- €
50,- €‚¬ bei einem Netto-EK von 751,-€‚¬ bis 1500,-€
Bei Bestellungen unterhalb der Frankogrenze für Lieferungen Dämmstoffe berechnen wir:

-    EPS unter 10 m³ 180,- €
-    EPS unter 20 m³ 100,- €
-    Mineralwolle unter 10 Paletten 150,- €
-    EPS Restabholung (sortenrein) → Im Zuge einer EPS-Lieferung 100,- €/LKW
-    EPS Restabholung (sortenrein) → Ohne Anlieferung 260,- €/LKW (Bei nicht sortenreiner Sortierung, Abfallzugabe oder Kleberresten fallen zusätzliche Handlingskosten individuell nach Aufwand an)

  • Warenrücknahme: Grundsätzlich wird außer Siloware keine Ware zurückgenommen. In Ausnahmefällen sind Rücklieferungen (nur komplette Grundeinheiten) nach unserer vorherigen Zustimmung gegen einen Rücklieferungsabschlag von 25% (mind. 25,-- €) des ursprünglich berechneten Preises möglich. Zurückgenommene Ware muss im selben Kalenderjahr abgenommen worden und noch verkaufsfähig sein, ggf. behalten wir uns vor Entsorgungskosten zu berechnen. Frachtkosten werden gesondert berechnet. Der Stundenverrechnungssatz Fahrer/LKW beträgt 95 €/Std. Eingefärbte Ware und Sonderanfertigungen (z.B. Dämmstoffe mit Kanten- und Oberflächenbearbeitung, Fassadenprofile, Klinkerriemchen, Flachverblender o.ä.) werden nicht zurückgenommen.
  • EURO-Paletten: Für Europaletten berechnen wir 15,-- €/Palette. Bei frachtfreier und schadensfreier Rücklieferung der ausgegebenen Paletten wird eine Manipulationsgebühr von 3,-- €/Palette berechnet. Das Risiko von Beschädigung und Diebstahl von Leerpaletten sowie evtl. anfallende Kosten für Lagerung auf Baustellen liegt beim Besteller.
  • Folien: Artikel, die nicht als ,,foliert" gekennzeichnet sind, sind auch foliert lieferbar. Folierzuschlag: 7,--€/Palette. Einzeln bereitgestellte Folienhauben werden mit 5,-- €/Stück berechnet.
  • Entladehilfe/Mitnahmestabler: 7,- €/Palette (10 min/Palette) an der Grundstücksgrenze ebenerdig abgestellt. Bei längerem Zeitaufwand werden 15,50 €/10 min berechnet.                                                                       
  • Krahnfahrzeug: 18,- €/Palette (15min/Palette) an der Grundstücksgrenze ebenerdig abgestellt. Bei längerem Zeitaufwand werden 15,50 €/10 min berechnet.                                                                                       
  • Wartezeiten: Wartezeiten bei Warenanlieferungen werden mit einem Zuschlag von 75,-- € pro angefangene Stunde berechnet.
  • Wechselbrücken für Dämmstoffe: Für Wechselbrücken gelten besondere Mietbedingungen, auf Anfrage erhalten Sie die jeweiligen Mietverträge.
  • Innenstadt/ Sonderlogistik/ Mineralwolle: Motorwagen mit Staplerentladung mit mind. 15 Paletten, max. 36 Paletten - Preis 130,-- € pro Lieferung. 

 

Siloware

  • Verfügbarkeit: Bitte beachten Sie, dass unsere Silo- und Maschinentechnik z T. nur regional zur Verfügung steht. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Fachberater sowie von unseren Mitarbeitern n der Bestellannahme.
  • Franko-Preise: Normallieferung ist ein volles Silo bzw. ein voller Silozug. Alle Preise verstehen sich frei
    Baustelle und gelten bei folgenden Frankogrenzen:
Produkt Frankogrenze pro Lieferung Kleinmengenzuschlag
Kleber und Sanierung 4t 35,--€/t pro Lieferung
Putze und Leichtmauermörtel 6t 35,-- €/t pro Lieferung
Mauermörtel und Estriche 10t

35,-- €/t pro Lieferung

Wird eine entsprechende Frankogrenze unterschritten, verrechnen wir pro Tonne Unterschreitung einen Kleinmengenzuschlag von 35,-- € pro angefangene Tonne.

  • Silostellung: Bei Silostellung wird eine Silo-Service-Pauschale von 120,-- € berechnet. Diese setzt sich zusammen aus einer Silostellgebiihr von 80,--€ und einer Silogrundmiete bzw. -wartung von 40,--€
  • Silomiete: Baumit-Silos stehen für die marktübliche Verarbeitungszeit (siehe nächste Seite) zur Verfügung. Bei längeren Standzeiten behalten wir uns die Berechnung einer Miete von 3,--€ pro Tag und Silo vor.
  • Restmengen: Rückwaagen von verkaufsfähigem Material n Silos werden nach untenstehender Tabelle abzüglich eines Vorfrachtanteils gutgeschrieben. Sondermischungen und abgelaufenes Material werden nicht gutgeschrieben, Entsorgungskosten dafür werden mit 45 ,- €/t berechnet.
Lieferform/Produkt Gutschrift ab Rückwaage von Vorfrachtabzug
Maxi-Silo Kleber, Sanierputze 0,5t 35,-- €/t
Maxi-Silo Putze, Leichtmauermörtel, Mauermörtel und Estriche 1 t 35,-- €/t
Siloabholung-/stellung

Siloabholung zum Fixtermin

innerhalb 48h

250,--€/Abholung
  • Zusätzliche Leistungen: Für Zusatzleistungen, zusätzliche Fahrten und Wartezeiten auf der Baustelle, bedingt durch Behinderung jeglicher Art, werden pro angefangene Stunde 75,-- € verrechnet. Sonstige Kosten, die durch mutwillige oder fahrlässige Beschädigung oder mangelhafte Reinigung der Silos und maschinellen Einrichtungen auftreten, werden berechnet. Der Einsatz von Servicemitarbeitern wird bei Verschulden des Verarbeiters (z.B. Falschbedienung) inkl. möglichen Ersatzteilen n Rechnung gestellt.
  • Abmeldung von Silos: Die Beendigung der Arbeiten auf der Baustelle muss der Versandabteilung unter Angabe der Silo-Nummer unverzüglich gemeldet werden. Die Abholung des Silos erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Abmeldung. Für Silos, die aufgrund von Baustellengegebenheiten nicht abgeholt werden können, berechnen wir die für nochmalige Anfahrt entstehenden Frachtkosten. Siloabholungen zu Fixterminen werden mit den dafür anfallen-den Frachtkosten berechnet.
  • Siloumstellung/abholung: Solofüllungen müssen so kalkuliert werden, dass bei Siloabholung bzw. -umstellung max. 10 Tonnen Restmenge m Silo vorhanden sind. Innerhalb einer Baustelle berechnen wir pro angefangene Stunde 75,-- €. Von Baustelle zu Baustelle berechnen wir pro angefangene Stunde 75,-- € plus 120,-- € Silo-Service-Pauschale. Siloabholungen erfolgen innerhalb von 10 Arbeitstagen.

 

Mietgebühren für Silotechnik

  • Maschinentechnik/ Mindest-Mietgebühren: Für am Silo befestigte Maschinentechnik werden folgenden Mietgebühren erhoben: 
Slio-Technik  Mietgebühren Mindest-Mietgebühr
Silo-Durchlaufmischer SDM 20 6,-- €/t 60,--€
Silo-Durchlaufmischer SDM 40 mit Steuerschrank 6,-- €/t 60,--€
Silo-Durchlaufmischer SDM 40 ohne Steuerschrank 5,-- €/t 60,--€
Silo-Föder-Anlage SFA, Hurricane, MD 140 15,-- €/t 120,-- €
Silo-Kolben-Pumpe SKP 20,-- €/t 120,-- €
Silo-Schnecken-Pumpe SSP 20,-- €/t 120,-- €
  • Längere Standzeiten: Bei längeren Standzeiten (siehe nachfolgende Tabelle) berechnen wir Zusatzmietgebühren. Es wird der oben genannte Mietsatz/Tonne als Gebühr pro Arbeitstag verrechnet.
Produkt Zeit
Putze 1 Tag/t
Leichtmauermörtel WDVS Kleber, Mörtel

4 Tag/t

Die Preise enthalten keine Lieferung von Schläuchen, Schnecken, Schneckenmänteln, Stromkabeln, Wasserschläuchen und sonstigem Zubehör.

  • Wartungs- und Reparaturkosten: Für die Reinigung verschmutzt zurückgegebener Maschinentechnik berechnen wir je Arbeitsstunde 32,--€
  • Verfügbarkeit: Bitte beachten Sie, dass unsere Silo- und Maschinentechnik z.T. nur regional und in limitierter Menge zur Verfügung steht. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Fachberater sowie von unseren Mitarbeitern in der Bestellannahme.

Ansonsten gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Aufstellbedingungen für Baustellensilos

Diese Bedingungen sollen dem Besteller/Verarbeiter Hinweise zum gefahrlosen Umgang mit Baustellensilos geben. Diese Hinweise sollen die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften ergänzen. In den nachfolgenden Bedingungen wird jeweils festgelegt, wer verantwortlich ist: der Besteller/Verarbeiter/Nutzer, der Fahrer des Silostellers oder der Fahrer des Einblaszuges.

1. Vertragsgegenstand

ür die Belieferung und Verarbeitung von Siloware stellt KOMBITEX oder ein von KOMBITEX beauftragter Zulieferer dem Besteller einen Baustellensilo, gegebenenfalls mit Pump-Technik und Zubehör (Siloeinheit) zur Nutzung zur Verfügung. Mit der Bestellung von Siloware und Siloeinheit erkennt der Besteller an, dass im Rechtsverhältnis ausschließlich diese Bestimmungen und ergänzend die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von der KOMBITEX GmbH gelten. Die Gestellung einer Siloeinheit wird dem Besteller ausschließlich für die Verarbeitung von KOMBITEX Baustoffen oder Baustoffen von KOMBITEX beauftragten Zulieferern überlassen. Der Besteller trägt die ausschließliche Verantwortung für die ordnungsgemäße und sichere Aufstellung und Nutzung von KOMBITEX oder von KOMBITEX beauftragten Siloeinheiten von Zulieferern. Ab der Anlieferung der Siloeinheit an der Baustelle liegen bis zu deren ordnungsgemäßer Rückgabe das Risiko und die Gefahr des Abhandenkommens, zufälligen Unterganges und der Beschädigung beim Besteller/Verarbeiter. Es wird anheimgestellt, dies geeignet versichern zu lassen.

2. Platzwahl

Der Benutzer/Verarbeiter hat für das Aufstellen des Silos einen geeigneten Platz zur Verfügung zu stellen. Die Fläche muss so groß bemessen sein, dass der aufzustellende Silo ohne Umstellen der vorhandenen Silos abgestellt werden kann. Der Aufstellplatz ist so zu wählen, dass die Spezialfahrzeuge zum Absetzen und Aufnehmen des Silos und die Einblaszüge auf sicherer Fahrbahn an- und abfahren können. Die Zufahrtswege müssen jedenfalls das erhebliche Gewicht der Spezialfahrzeuge, deren Gesamtgewicht bis zu 40 t betragen kann, aushalten. Für auftretende Schäden übernimmt KOMBITEX keine Haftung.

3. Eigenschaften des Aufstellplatzes

Der Besteller/Verarbeiter hat sich über den Verlauf von Rohrgräben zu informieren und muss einen Aufstellplatz aussuchen. Der Aufstellplatz muss von Baugruben und Böschungen einen Mindestabstand im Ausmaß der Böschung- oder Grubenhöhe zzgl. 1 m aufweisen. In Bereichen, die näher als zuvor beschrieben an Böschungen oder Baugruben liegen, ist das Aufstellen des Silos aus Gründen der Sicherheit strengstens verboten. Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen ist zu beachten bzw. beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen zu erfragen. Der Verarbeiter hat allein für sämtliche Vorkehrungen Sorge zu tragen, dass der Aufstellplatz den einschlägigen Bestimmungen entspricht, insbesondere dafür, dass allfällige Schäden bei der Ablieferung vor Ort, beim Abladen, Aufstellen etc. auszuschließen sind. Diesbezüglich hält der Besteller/Verarbeiter die Firma KOMBITEX schad- und klaglos.

4. Untergrund des Aufstellplatzes

Der Untergrund ist für die Aufstellung des Silos so vorzubereiten, dass Silos sofort nach der Anfahrt abgestellt werden können, wobei zu beachten ist, dass der Stellplatz horizontal planiert und befestigt ist, damit das Silo senkrecht zum Stehen kommen kann. Auf nicht ausreichend tragfähigen Untergründen (zum Beispiel frisch zugeschütteten oder nicht verdichteten Rohrgräben, nassen durchfeuchteten Untergründen und ähnlichem) ist das Aufstellen des Silos aus Gründen der Sicherheit strengstens verboten. Für die Beschaffenheit und Standsicherheit des Untergrundes ist alleine der Besteller/Verarbeiter verantwortlich. Weder Mitarbeiter von noch die von KOMBITEX beauftragten Zulieferer und deren Mitarbeiter sind befugt oder befähigt, die Bodenbeschaffenheit auf ihre Tauglichkeit zur Siloaufstellung hin zu überprüfen oder zu beurteilen. Für die zulässige Belastung des Baugrundes gilt im Übrigen die DIN 10S4. leere Behälter müssen gegebenenfalls vom Verarbeiter/Nutzer gegen Windkräfte verankert werden.

5. Standfestigkeit

Um die notwendige Standfestigkeit für das Silo zu erreichen, ist vom Besteller/Verarbeiter ein Schwellenlager fachmännisch herzurichten. Das Schwellenlager und die Böden müssen gegen Unterspülung und seitliches Abrutschen gesichert sein.

6. Zustimmung des Bauherrn bzw. Grundeigentümers

Sofern erforderlich, ist vom Besteller/Verarbeiter die Zustimmung des Grundeigentümers zur Siloaufstellung einzuholen. Das gilt insbesondere, wenn Silos zum Teil oder ganz auf öffentlichen Flächen (zum Beispiel Straßen, Fußgängerzonen) aufgestellt werden. In diesem Fall ist die Zustimmung der zuständigen Behörde einzuholen. Bei Nichteinhaltung dieser Vertragsbestimmung sind eventuell anfallende Rechtsfolgen vom Besteller/Verarbeiter zu tragen.

7. Überprüfungspflicht

Sind die Voraussetzungen, wie vorstehend unter Ziffer 4-8 beschrieben, nicht gegeben, ist der Fahrer des Siloaufstell-LKWs berechtigt, das Silo auf Kosten des Bestellers/Verarbeiters in das Werk oder auf werkeigene Abstellplätze zurückzubringen. Eine Überprüfungspflicht durch den Fahrer besteht jedoch nicht, diese obliegt alleine dem Besteller/Verarbeiter, der für sämtliche aus der Nichtbefolgung resultierenden Schäden vollumfänglich einzustehen hat.

8. Gefahrübergang

Mit dem Absetzen des Silos ist der Besteller/Verarbeiter voll verantwortlich für dessen Standsicherheit. Die Haftung der Firma KOMBITEX und des Frachtführers endet, sobald die feste Verbindung zwischen der Hebevorrichtung des anliefernden Transportfahrzeuges und dem Silo gelöst ist und geht beim Abtransport wieder auf KOMBITEX oder den von KOMBITEX beauftragten Abholer und den Frachtführer über, sobald die feste Verbindung wieder hergestellt ist, wobei KOMBITEX oder ein von KOMBITEX beauftragter Zulieferer in diesem Fall und bei Anlieferung sowie Abholung vor Ort ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet. Der Besteller/Verarbeiter hat während der Standzeit und besonders nach ungünstigen Witterungsverhältnissen (Regen, Tauwetter etc.) den Stand des Silos zu begutachten und, wenn notwendig, Vorkehrungen zu treffen, damit die Standsicherheit gewährleistet bleibt.

9. Unfallverhütungsvorschriften

Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die mitgelieferte Betriebsanleitung für das gelieferte Silo sind unbedingt zu beachten. Der Verarbeiter hat sicherzustellen, mit der Betriebsanleitung vor Aufnahme der Arbeit vertraut zu sein und KOMBITEX bei Fehlen der Betriebsanleitung zu kontaktieren und diese abzuverlangen. Bei nicht sach- und bestimmungsgemäßer Verwendung gemäß der genannten einschlägigen Unfallverhütungs-vorschriften und der Betriebsanleitung haftet KOMBITEX nicht für entstandene Schäden. 

10. Überprüfung; Beweislastverteilung

Die Silos werden vor jeder Auslieferung überprüft; durch Übernahme des Silos bestätigt der Besteller/Verarbeiter, das Silo überprüft und keine Mängel festgestellt zu haben. Sollten in der Folge eventuelle Mängel trifft den Besteller/Verarbeiter die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass ein von ihm behaupteter Mangel bei Übergabe bereits bestanden hat. Dem Besteller/Verarbeiter obliegt auch der Beweis, dass das ihm überlassene Silo sach- und bestimmungsgemäß sowie der Betriebsanleitung entsprechend genutzt wurde und dass ein Schaden am Silo von ihm weder verursacht noch verschuldet wurde.

11. Silobetrieb

a) Bei Nachblasungen sind die Füll- und Entlüftungsleitungen auf freien Durchgang sowie sämtliche Sicherheitseinrichtungen auf Funktionstüchtigkeit vom Verarbeiter/Besteller zu überprüfen. Der Staubsack ist anzuschließen. Beim Befüllen des Silos ist der Unterbau, auf dem das Silo steht, ständig auf etwaiges Einsinken zu beobachten. Gegebenenfalls sind sofort Gegenmaßnahmen einzuleiten.
b) Die Silos müssen stoßfrei befällt werden. Der im Silo entstehende Fülldruck darf 0, 1 bar nicht überschreiten. Die Entspannung der Restluft im Behälter ist verboten.
c) Der Verarbeiter/Besteller ist verpflichtet, die Entlüftungsleitung stets offen zu halten; er hat darauf zu achten, dass sich im Behälter kein Druck und Unterdruck bildet. Dies gilt nicht für Drucksilos.
d) Alle am Baustellensilo festgestellten Schäden und Manipulationen sind dem Eigentümer des Silos vom Verarbeiter/Besteller unverzüglich zu melden. e) Als elektrische Rüttler zur Verbesserung des Materialauslaufverhaltens dürfen nur vom Hersteller genehmigte oder werkseitig montierte Rüttler vom Verarbeiter/Besteller verwendet werden. Zur Befestigung des Rüttlers dient ausschließlich die angeschweißte Rüttlerplatte.
f) Ein Rüttler darf nur zeitgleich mit der Förderanlage oder Mischmaschine in Betrieb sein. Bei leeren Silos ist der Rüttler sofort auszuschalten.
g) Bei Beladen des Silos auf das Silosteller-Fahrzeug hat der Verarbeiter/Besteller alle von ihm angebauten Maschinen oder Anlagen zu entfernen.
h) Der Verarbeiter/Besteller ist verpflichtet, vor dem Silotransport Dach- und Standrahmen des Silos von Verschmutzungen zu säubern. Er ist weiter verpflichtet, die Einblas- und Entlüftungsleitungen sowie Siloverschlussklappen der Baustellensilos vor dem Transport zu schließen. Bei Inbetriebnahme der drucklosen Silos sind die Einblas- und Entlüftungsleitungen zu öffnen.

12. Bei Drucksilos ist noch folgendes zu beachten:

a) Vor dem täglichen Arbeitsende und dem Transport muss das Silo vom Verarbeiter/Besteller drucklos gemacht werden.
b) Der Verarbeiter/Besteller hat vor dem Druckaufbau zu kontrollieren, ob die Einblas- und Entlüftungsleitung sowie der Domdeckel geschlossen und dicht sind.
c) Das Silo muss vor dem Befüllen drucklos gemacht werden. Der Kugelhahn muss geschlossen sein.
d) Der Betriebsdruck von 2 Bar darf nicht überschritten werden. Hierauf hat der Verarbeiter/Besteller zu achten.                                                              e) Das Überprüfen bzw. Anlüften des Sicherheitsventils ist vom Verarbeiter/Besteller regelmäßig durchzuführen. Es dürfen nur vom Hersteller bzw. Eigentümer des Behälters zugelassene Verdichter zur Erstellung des Überdrucks verwendet werden. Unter Druck stehende Silos dürfen unter keinen Umständen geöffnet werden. Änderungen oder Reparaturen dürfen nur vom Lieferanten oder mit seinem ausdrücklichen Einverständnis durchgeführt werden.
h) Der Domdeckel darf auf der Baustelle grundsätzlich nicht geöffnet werden. Dies gilt auch für Silos, die drucklos betrieben werden. Achtung Lebensgefahr!